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HAUSHALTSVERSICHERUNG

– der Schutz des gesamten Wohnungsinhalts welches im Eigentum der Versicherten steht

 

Egal wie groß Ihre Wohnung ist: eine Haushaltsversicherung sollte nie fehlen!

 

Es werden Gefahren wie Sturm, Einbruch-Diebstahl, Feuer, Austritt von Leitungswasser, Glasbruch abgedeckt. Ein wesentlicher Teil ist die private Haftpflichtversicherung. Diese deckt Personen,- und Sachschäden welche versicherte Personen unbeabsichtigt Dritten zufügen.

 

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Ehegatte bzw. Lebensgefährte und minderjährige Kinder. Kinder die bereits Volljährig sind, aber über noch kein eigenes Einkommen verfügen sind bis zu einer Altershöchstgrenze – meist die Vollendung des 25. Lebensjahres – mitversichert.

 

Es werden hierzu verschiedenste Produktlösungen angeboten. Ein Versicherungsvergleich eines unabhängigen Versicherungsmaklers ist absolut notwendig!

Kontaktieren Sie uns und wir finden das passende Produkt für Ihre Wohnsituation!

EIGENHEIMVERSICHERUNG

Sie haben sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt? Eine geeignete und passende Versicherung Ihres Eigenheims darf sodann keinesfalls fehlen. 

 

Es handelt sich hierbei um eine Bündelversicherung und deckt wie der Name schon sagt, ein Bündel an Risiken ab. Folgende Risiken sollten mindestens versichert sein:

 

Feuer: versichert sind Schäden durch Brand, Explosion, direkten Blitzschlag, Absturz und Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen usw. Sturm: versichert sind Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h), Schneedruck, Schneerutsch, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch sowie Beschädigungen durch Hagel.

 

Leitungswasser: Korrosions-Dichtungsschäden, Verstopfungen, Rohrersatz

 

Glasbruch

 

Haus-und Grundbesitzhaftpflicht – schützt vor Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten

Weiters können folgende Risiken gedeckt werden: Indirekter Blitzschlag, Hundehaftpflicht, Katastrophenhilfe, Niederschlagswasserschäden usw. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Ehegatte bzw. Lebensgefährte und minderjährige Kinder. Kinder die bereits Volljährig sind, aber über noch kein eigenes Einkommen verfügen sind bis zu einer Altershöchstgrenze – meist die Vollendung des 25. Lebensjahres – mitversichert.

 

Es werden hierzu verschiedenste Produktlösungen angeboten. Ein Versicherungsvergleich eines unabhängigen Versicherungsmaklers ist absolut notwendig!

 

Kontaktieren Sie uns und wir finden das passende Produkt für Ihre Wohnsituation!

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