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PFLEGEVERSICHERUNG

Das Thema „Pflege“ hat heutzutage im Zuge einer immer älter werdenden Bevölkerung eine immer größer werdende Bedeutung.

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig oder man selbst, so stellt dies eine große finanzielle Belastung dar, die mit dem gesetzlichen Pflegegeld oft nicht zu bewältigen ist.

Das gesetzliche Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist – abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand – in sieben Stufen unterteilt.

Bei den privaten Anbietern von Pflegeversicherungen orientieren sich manche an den gesetzlichen Pflegestufen andere haben ihre eigenen Kriterien für Pflegebedürftigkeit entwickelt.

In beiden Fällen erhält man Bargeld zusätzlich zum gesetzlichen Pflegegeld über welches man frei verfügen kann und welches solange ausbezahlt wird als Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Wenn es sein muss, ein Leben lang!

Je früher Sie beginnen vorzusorgen, desto günstiger ist auch die Prämie!

Nach Eintritt des Pflegefalls, gibt es keine Prämienzahlung mehr!

Helfen Sie sich selbst und Ihren Angehörigen! Sorgen Sie rechtzeitig vor um später sich und Ihren Angehörigen finanzielle Sorgen zu ersparen!

 

PENSIONSVORSORGE

 

Das Thema „Sparen für die Pension“ ist ein sehr individuelles. 

Abhängig vom Eintrittsalter, den eigenen Lebensumständen, wie auch von der sodann gewählten Sparform.

Die Höhe des aktuellen Einkommen ist der maßgebende Parameter für die Berechnung der zu erwartenden Pensionslücke und die Höhe der notwendigen Ansparsumme.

 

Das Motto lautet:“ Je früher man spart, desto länger hat man Zeit Geld anzusparen“!

 

Lassen Sie uns gemeinsam in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren Versicherungsbedarf ermitteln, um für Sie den besten Versicherungsschutz zu erarbeiten!

UNTERNEHMEN

Betriebliche Vorsorge für die Gesundheit

 

Durch die Bildung von betrieblichen Gruppen-Krankenversicherungen können namhafte Rabatte bei Versicherungsprämien lukriert werden. 

 

Betriebliche Vorsorge für den Unfall

 

Durch die Bildung einer Kollektiv-Unfallversicherung kann der Betrieb zu deutlich besseren Konditionen als bei Einzelverträgen die Folgen von Unfällen Ihrer Mitarbeiter abfedern. 

 

Zukunftssicherung nach § 3 (1) Z 15 lit. a Einkommenssteuergesetz (EStG)

 

Hier ermöglicht der Gesetzgeber eine lohnsteuerbefreite Risiko,- oder Altersvorsorge von max. € 300/jährlich pro Mitarbeiter über das Unternehmen. Es kann in 2 Formen ausgestaltet sein. Als Umwandlung eines Teil des Bezugs des Arbeitnehmers oder durch den Arbeitgeber finanziert. 

 

BUFT (Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und selbständig Erwerbstätige)

 

Selbst und ständig tätig zu sein bringt nebst der unternehmerischen Freiheit auch zahlreiche Risiken mit sich. Der teilweise oder vollständige Stillstand des Betriebs durch einen Sachschaden oder eine Krankheit oder einen Unfall des Unternehmers kann sehr rasch existenzgefährdende Dimensionen annehmen. 

Lassen Sie uns gemeinsam in einem für Sie als Unternehmer maßgeschneiderten Deckungskonzept Ihre Fixkosten und den entgehenden Gewinn in einer Versicherungslösung abdecken.

 

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