BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Diese ist neben der Unfallversicherung die wichtigste Invaliditätsversicherung. Sie kann als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Pensionsversicherung.
Diese zahlt dem Versicherten eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Dieses Produkt ist für jene Personen interessant, welche in keinem herkömmlichen Arbeitsverhältnis tätig sind und die im Fall von andauernder Arbeitsunfähigkeit einen vollständigen Verdienstentfall in Kauf nehmen müssen.
Es gibt für Selbständige und Freiberufler keine gesetzliche Vorsorge für Berufsunfähigkeit!
Aber auch für junge berufstätige Angestellte unter 40 Jahren, da im Falle von andauernder Berufsunfähigkeit die gesetzliche Pension wegen zu kurzer Versicherungsdauer meist für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Beispiel:
Mann, Alter 38 Jahre, Arbeiter, bereits 20 Versicherungsjahre erworben, Bruttoeinkommen EUR 1.970,– pro Monat, wird aufgrund einer chronischen Erkrankung des Bewegungsapparates berufsunfähig. Die zuerkannte gesetzliche Berufsunfähigkeitspension beträgt etwa mtl. brutto EUR 946,– (obwohl bereits 20 Versicherungsjahre vorhanden sind!)
Die Versorgungslücke: monatlich brutto EUR 1.024,–.